Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Version 3.1 – März 2024

DURCH 1. HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN, KOPIEREN, ZUGREIFEN ODER VERWENDEN DIESER SOFTWARE, 2. INDEM SIE AUF EIN FELD ODER KÄSTCHEN KLICKEN, MIT DEM ZUSTIMMUNG ZUM AUSDRUCK GEBRACHT WIRD ODER DURCH 3. DIE UNTERZEICHNUNG EINES BESTELLFORMULARS, DAS AUF DIESE BEDINGUNGEN VERWEIST, ERKLÄREN SIE SICH HIERMIT MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN. WENN SIE
DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON, GESELLSCHAFT ODER RECHTLICHEN EINHEIT AKZEPTIEREN, SICHERN SIE ZU UND GEWÄHRLEISTEN, DASS SIE IN VOLLEM UMFANG BERECHTIGT SIND, DIESE PERSON, GESELLSCHAFT ODER RECHTLICHE EINHEIT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN AN DIESE BEDINGUNGEN ZU BINDEN.

FALLS SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN: DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE WEDER HERUNTERLADEN NOCH INSTALLIEREN, KOPIEREN, ABRUFEN ODER NUTZEN UND MÜSSEN DIE SOFTWARE UND DEN BERECHTIGUNGSNACHWEIS AN DIE PERSONEN ZURÜCKGEBEN, VON DENEN SIE SIE ERHALTEN HABEN.

Großgeschriebene Wörter und Begriffe in diesem Endnutzer-Lizenzvertrag („Vertrag“) haben spezifische Bedeutungen, die im gesamten Text des Vertrags erläutert werden. Dieser Vertrag wird zwischen Ihnen und/oder Ihren verbundenen Unternehmen („Sie“ oder der „Kunde“) und der Blancco-Einheit geschlossen, das auf der Grundlage des Landes oder Blanccos Vertriebsregion oder des Landes, in dem Sie die Lizenz für die Nutzung der Software erworben und/oder erhalten haben, entsprechend den Angaben im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Bestellung Ihr Vertragspartner ist („Blancco“).

Die in diesem Vertrag lizenzierte Softwareanwendung umfasst alle oder einen Teil der Funktionen der Anwendung, Computersoftware und digitalen Assets, die damit gelieferten Daten, die zugehörigen Medien, Druckmaterialien, Kaufinformationen und Online- ODER elektronische Dokumentation und/oder die zugehörigen Dienste (die „Anwendung“). Der Download und die Nutzung der Anwendung können allen Regeln oder Richtlinien unterliegen (die „App-Store-Regeln“), die von dem jeweiligen Anbieter oder Betreiber des Software-Anwendungs-Stores angewendet werden, von dessen Website (der „App-Store“) Sie die Anwendung heruntergeladen haben.

Sofern im jeweiligen Angebot, in der Bestellung oder im Vertrag nichts anderes angegeben ist, ist der Name der Blancco-Einheit, die mit Ihnen auf der Grundlage des Landes oder der Vertriebsregion von Blancco, in dem Sie ansässig sind, Verträge abschließt, unmittelbar unten aufgeführt: Alternativ können Sie sich an den von Blancco benannten Vertriebspartner in Ihrem Land wenden.

Amerika

Kanada: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Technology Group Canada Inc., einer nach kanadischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Vereinigte Staaten und übriges Amerika: Ihr Vertrag besteht mit Blancco U.S. LLC., einer nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware gegründeten Gesellschaft.

EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika)

Deutschland, Schweiz, Österreich, Tschechien und Polen: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Central Europe GmbH, einer nach deutschem Recht gegründeten Gesellschaft.

Schweden, Dänemark und Norwegen: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Technology Group Sweden AB, einer nach schwedischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Frankreich und seine Nachbarländer und Überseegebiete wie Spanien, Portugal und Italien, Zypern, Malta, Griechenland und französischsprachiges Afrika (Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, Elfenbeinküste, Dschibuti, Gabun, Madagaskar, Marokko, Mauretanien, Niger, Ruanda, Senegal, Seychellen, Tschad, Togo, Tunesien): Ihr Vertrag besteht mit Blancco France SAS, einer nach französischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Niederlande, Belgien und Luxemburg: Ihr Vertrag besteht mit Blancco (Software) Netherlands B.V., einer nach niederländischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Großbritannien: Ihr Vertrag besteht mit Blancco UK Limited, einer nach dem Recht von England und Wales gegründeten Gesellschaft.

Finnland und Rest von EMEA: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Oy Ltd, einer nach finnischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Irland: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Technology Group Ireland Ltd, einer nach irischem Recht gegründeten Gesellschaft.

ASIEN

Japan und Südkorea: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Japan Inc, einer nach japanischem Recht gegründeten Gesellschaft. Bitte beachten Sie, dass wir in Korea über eine Niederlassung von Blancco Japan Inc. verfügen.

China: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Technology (Beijing) Co, Ltd., einer nach chinesischem Recht gegründeten Gesellschaft oder einer Blancco-Vertriebsgesellschaft in China, wie von Blancco angegeben.

Indien: Ihr Vertrag besteht mit Blancco (Software) India Private Limited, einer nach indischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Australien und Neuseeland: Ihr Vertrag besteht mit Blancco Australasia Pty Limited, einer nach australischem Recht gegründeten Gesellschaft.

Singapur, Vietnam, Philippinen, Hongkong und übriges Asien: Ihr Vertrag besteht mit Blancco APAC PTE, Limited, einer nach dem Recht von Singapur gegründeten Gesellschaft.

Malaysia, Thailand und Indonesien: Ihr Vertrag besteht mit Blancco SEA SD Bhd, einer nach malaysischem Recht gegründeten Gesellschaft.

„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf eine Partei Gesellschaften oder andere Unternehmen, die von dieser Partei kontrolliert werden, diese Partei kontrollieren oder gemeinsam mit dieser Partei kontrolliert werden, wobei mit „Kontrolle“ das direkte oder indirekte Eigentum an mehr als 50 % (fünfzig Prozent) der Kapitalanteile an der jeweiligen Gesellschaft bzw. dem jeweiligen Unternehmen oder die tatsächlich bestehende Fähigkeit gemeint ist, die Entscheidungen der Geschäftsleitung dieser Gesellschaft bzw. dieses Unternehmens zu kontrollieren.

Geistige Eigentumsrechtebezeichnet alle Patente, Erfindungen, Gebrauchsmusterrechte, Datenbankrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, eingetragene Geschmacksmuster oder andere Rechte ähnlicher Art sowie alle Marken und/oder Handelsnamen (ob eingetragen oder nicht eingetragen) und alle Anmeldungen für eines der vorgenannten, sowie Rechte an Know-how, Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen oder anderen geistigen Eigentumsrechten.

Software“ bezeichnet jedes von Blancco oder seinen verbundenen Unternehmen lizenzierte Blancco-Softwareprogramm, einschließlich aller Änderungen, die im jeweiligen Angebot oder Auftrag angegeben sind.

Lizenzgewährung

Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags gewährt Ihnen Blancco hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, befristetes Recht, die Software ausschließlich für Ihre eigenen internen Zwecke zu nutzen. Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet die Nutzung der Software den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, das Kopieren oder die anderweitige Nutzung der Software während der Lizenzdauer entsprechend der im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten und/oder in Anlage 1 zu diesem Vertrag näher beschriebenen Lizenzart. Die Software ist Eigentum von Blancco und/oder seinen Lizenzgebern und urheberrechtlich geschützt; sie wird NICHT VERKAUFT, sondern lizenziert.

1. Ihre Verpflichtungen

  1. 1.1 Wenn Sie die Software oder Teile davon nutzen, sind Sie verpflichtet:
    1. zu gewährleisten, dass die Software nur auf dafür vorgesehenen Geräten installiert wird;
    2. Blancco zu verständigen, sobald Sie Kenntnis von der Nutzung der Software durch unbefugte Personen erhalten;
    3. Blancco die Einsicht in alle im Zusammenhang mit dieser Lizenz geführten Aufzeichnungen zu gestatten, um sicherzustellen, dass Sie die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Blancco wird Sie von derartigen Inspektionen, die zu angemessenen Uhrzeiten stattfinden, ausreichend im Voraus benachrichtigen;
    4. die Software NICHT zu nutzen oder abzurufen, wenn (i) Sie Wettbewerber von Blancco oder von seiner Software oder einem seiner Dienste sind oder werden, es sei denn, dies geschieht mit Blanccos vorheriger schriftlicher Zustimmung, oder (ii) dies einem Wettbewerbs-Benchmarking oder vergleichbaren Zwecken dienen soll;
    5. die Software NICHT zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form kommerziell zu verwerten;
    6. im größtmöglichen Umfang, in dem derartige Beschränkungen nach dem anwendbaren Recht zulässig sind, NICHT irgendwelche Teile der Software zu modifizieren, zu dekompilieren, zu zerlegen, rückzuentwickeln, zu übersetzen oder zu disassemblieren oder davon abgeleitete Bearbeitungen anzufertigen, egal aus welchen Gründen oder für welche Zwecke;
    7. zu jeder Zeit alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften in der Gerichtsbarkeit, in der Sie die Software verwenden, einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, anwendbare Einschränkungen in Bezug auf Datenschutz, Datenspeicherung, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum. Sie verpflichten sich, Blancco und seine verbundenen Unternehmen in Bezug auf jegliche Ansprüche freizustellen, die im Hinblick auf jegliche derartigen Verstöße durch Sie gegen das Unternehmen geltend gemacht werden;
    8. keine Teile der Software zu spiegeln oder in anderer Software einzusetzen, ausgenommen Framing in den eigenen Intranets des Kunden oder anderweitig für seine eigenen internen Geschäftszwecke oder wie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart;
    9. die Software nur in Übereinstimmung mit dem zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Blancco-Benutzerhandbuch und Support-Dokumentation zu verwenden und alle Ihnen zur Verfügung gestellten Software-Updates unverzüglich zu akzeptieren. Die Nichtannahme von Software-Updates kann die Leistung der Software beeinträchtigen.

2. Blancco Mobile Solutions-Anwendungen („Mobile Anwendung”)

Die mobile Anwendung kann Standorttechnologien wie GPS, WLAN, Geräte-ID oder IP-Adresse verwenden, um Funktionen der mobilen Anwendung bereitzustellen. Damit wir Ihren Standort nutzen können, benötigen wir Ihre vorherige Einwilligung. Wenn keine Einwilligung erteilt wird, können wir möglicherweise einige der Funktionen der mobilen Anwendung, die die Verwendung einer solchen Standorttechnologie erfordern, nicht bereitstellen. Sie können Ihre Standorttechnologieeinstellungen über die Einstellungsanwendung auf Ihrem Gerät ändern.

Sie akzeptieren, dass wir und/oder unsere Partner, Unterauftragnehmer oder Vertreter mit Ihnen kommunizieren können, um Ihnen die mobile Anwendung und die damit verbundenen Dienstleistungen bereitzustellen. Diese Kommunikation kann per Telefon, E-Mail, Post oder Textnachricht oder durch die Verwendung von Push-Benachrichtigungen an Ihr Gerät unter Verwendung der von Ihnen oder unseren Partnern bereitgestellten Kontaktdaten erfolgen. Damit wir Ihnen Benachrichtigungen zukommen lassen können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung wird über das Betriebssystem des Geräts verwaltet. Wenn keine Einwilligung erteilt wird, können wir einige der Funktionen der mobilen Anwendung, die die Verwendung von Benachrichtigungen erfordern, nicht bereitstellen.

3. Support und Schulung

Blanccos Richtlinie für Support-Leistungen in Bezug auf die Software ist auf https://support.blancco.com/ oder einer anderen Webadresse verfügbar, die Ihnen gegebenenfalls von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird („Support Services Policy“). Blancco stellt dem Kunden seine Support-Leistungen während der normalen Geschäftszeiten gemäß dem vom Kunden erworbenen Support-Plan und der zum Zeitpunkt der Leistungen gültigen Richtlinie für Support-Leistungen zur Verfügung. Blancco ist berechtigt, die Richtlinie für Support-Leistungen zu gegebener Zeit nach seinem ausschließlichen und alleinigen Ermessen zu ändern.

4. Modifikationen

Blancco hat das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen und ohne jede Haftung Ihnen gegenüber Softwareprogramme zu aktualisieren, diesen neue Funktionen hinzuzufügen bzw. deren Design in anderer Form zu ändern oder deren Fertigung oder Verkauf einzustellen. Blanccos Richtlinie für Support-Leistungen in Bezug auf eine alte Version der Software oder die abgekündigte Software ist auf https://support.blancco.com/ oder einer anderen Webadresse verfügbar, die Ihnen gegebenenfalls von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird („Support Lifecycle Policy“). Blancco ist berechtigt, diese Richtlinie zum Support-Lebenszyklus („Support Lifecycle Policy“) zu gegebener Zeit nach seinem ausschließlichen und alleinigen Ermessen zu ändern.

5. Geistige Eigentumsrechte

Sie erkennen an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an der Software und allen damit zusammenhängenden Dienstleistungen Blancco und/oder den jeweiligen Dritteigentümern gehören und gehören werden und dass der Kunde keine anderen Rechte an der Software hat als das Recht, sie gemäß den Bedingungen dieser Lizenz (und/oder einer damit zusammenhängenden Drittlizenz) zu nutzen. Struktur, Organisation und Quellcode der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Blancco und/oder den jeweiligen Dritteigentümern. Alle hier nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben Blancco und/oder den jeweiligen Dritteigentümern vorbehalten. „Blancco“ ist eine eingetragene Marke der Blancco Technology-Gruppe und/oder ihrer verbundenen Unternehmen. Andere Blancco-Logos, Produktnamen und Servicenamen sind ebenfalls Marken der Blancco Technology-Gruppe und/oder ihrer verbundenen Unternehmen.

6. Fremde Software

Die Software kann frei erhältliche und verkehrsfähige und/oder Open-Source-Software und anderes urheberrechtlich geschütztes Material Dritter („Fremde Software“) enthalten. Die fremde Software unterliegt ausschließlich den Bedingungen und Verpflichtungen, die auf diese Lizenz für fremde Software anwendbar sind.

7. Vertraulichkeit

  1. 7.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle die geschäftlichen und sonstigen Angelegenheiten einer Partei betreffenden Informationen (ob in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form), die die andere Partei als Folge der Besprechungen erlangt oder erhält, die zum Abschluss dieses Vertrags bzw. zu dessen Erfüllung führen.
  2. 7.2 Eine Partei, die vertrauliche Informationen erhält (die „empfangende Partei“), hat alle diese Informationen der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) streng vertraulich zu behandeln. Beide Parteien vereinbaren, dass die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen unabhängig von einer Kündigung und/oder einem Ablauf dieses Vertrags in Kraft bleiben. 
  3. 7.3 Die Parteien verpflichten sich:
    1. solche Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben; und
    2. solche Informationen nur insoweit zu nutzen, als dies für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist.
  4. 7.4 Die empfangende Partei ist für jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei durch ihre Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Repräsentanten oder Unterauftragnehmer verantwortlich und trifft alle sachgerechten Vorkehrungen, um derartige unbefugte Offenlegungen oder Nutzungen zu verhindern.
  5. 7.5 Die vorstehenden Offenlegungs- und Nutzungsbeschränkungen gelten nicht für vertrauliche Informationen, die
    1. sich ausweislich ihrer schriftlichen Unterlagen bereits vor der Offenlegung durch die Andere Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden und keinen weiteren Vertraulichkeitspflichten unterliegen,
    2. aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder einer Anordnung einer zuständigen Behörde offengelegt werden müssen, oder
    3. der Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihres Erhalts durch die empfangende Partei bereits zugänglich sind.

8. Personenbezogene Daten

Blancco erklärt sich hiermit einverstanden, die angemessenen technischen und betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer Daten und aller Benutzerdaten (zusammen: „Kundendaten“) zu treffen, wie dies in der Datenschutzrichtlinie von Blancco unter https://www.blancco.com/privacy-policy/ näher beschrieben ist.

Blancco bewahrt Kundendaten auf seinen Systemen und in seinen (Cloud-)Umgebungen nur für den Zeitraum auf, der vernünftigerweise erforderlich ist, um den beabsichtigten Zweck, für den diese Kundendaten bei der Bereitstellung der Software und Dienstleistungen für Sie gespeichert wurden, zu erfüllen, und wie in diesem Vertrag dargelegt. Nach der Kündigung und/oder dem Ablauf dieses Vertrags sind Sie dafür verantwortlich, die bei uns verbleibenden Kundendaten in Übereinstimmung mit den Aufbewahrungsrichtlinien Ihres Unternehmens und den geltenden Gesetzen und Vorschriften rechtzeitig herunterzuladen, zu übertragen oder vernichten zu lassen. Blancco übernimmt keine weitere Haftung für die Rückgabe, Übertragung oder Vernichtung von Kundendaten nach Kündigung und/oder Ablauf des Vertrags.

Wenn und soweit personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz von Blancco verarbeitet werden, gelten die Standardvertragsklauseln. Für die Zwecke der Standardvertragsklauseln gelten der Kunde und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen jeweils als Datenexporteur, und die Annahme dieses Vertrags durch den Kunden und die Unterzeichnung einer Bestellung durch ein entsprechendes verbundenes Unternehmen wird als seine Unterzeichnung der Standardvertragsklauseln und Anhänge behandelt. Auf Anfrage des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs dieses Vertrags. Für den Fall, dass das lokal geltende Recht und die Gerichtsbarkeit eine andere Vereinbarung und/oder Maßnahmen erfordert, werden die Parteien die erforderlichen Unterlagen verhandeln und abschließen und die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich ergreifen.

Ungeachtet des Vorstehenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Blancco Benutzerinformationen über die Verwendung der Software für Berichts- und Abrechnungszwecke sowie anonyme Benutzerdaten erhebt, um Fehlerbehebungen, Produktentwicklungen und andere Analyse- und Verkaufszwecke zu ermöglichen. Personenbezogene Daten werden nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie, die unter https://www.blancco.com/privacy-policy/ verfügbar ist, verarbeitet.

9. Haftungsausschluss Richtige Verwendung

PERMANENTEN LÖSCHUNG ALLER (ODER BESTIMMTER) DATEN UND DATEIEN AUF IHRER FESTPLATTE, IHREM COMPUTERSYSTEM ODER IHREM ELEKTRONISCHEN ODER DIGITALEN SPEICHER- BZW. MOBILEN ENDGERÄT FÜHREN KANN, UND DASS FÜR DAS BACK-UP IHRER EIGENEN ODER FREMDER, SICH UNTER IHRER KONTROLLE BEFINDLICHEN DATEN AUF IHRER FESTPLATTE, IHREM SYSTEM ODER IHREM SPEICHER- BZW. MOBILEN ENDGERÄT ALLEIN UND AUSSCHLIESSLICH SIE VERANTWORTLICH SIND. BLANCCO ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR DATENVERLUSTE.

10. Blanccos Freistellungspflichten gegenüber Ihnen

Blancco gewährleistet, dass kein Teil der Software – wenn diese von Ihnen im Einklang mit dem Vertrag genutzt wird – gegen geistige Eigentumsrechte Dritter im Lieferland verstößt. Blancco ist berechtigt, nach seiner Wahl sich entweder gegen von Dritten gegen Sie geltend gemachte Ansprüche, wonach die Software – außer fremder Software – Rechte Dritter verletzt, zu verteidigen bzw. einen diesbezüglichen Vergleich einzugehen oder die Kosten und Schadenersatzpflichten zu begleichen, die Ihnen von einem zuständigen Gericht oder aufgrund eines außergerichtlichen Vergleichs rechtskräftig auferlegt wurden; dies gilt jedoch nur unter der Bedingung, dass (i) Sie Blancco innerhalb von dreißig (30) Tagen vom Eingang von Ansprüchen Dritter verständigen, (ii) Blancco das ausschließliche Recht zur Leitung der Verteidigung oder zum Abschluss von Vergleichen eingeräumt wird und (iii) Sie in Verbindung mit dem betreffenden Anspruch keine Stellungnahmen abgeben, die mit Blanccos Interessen im Widerspruch stehen.

11. Beschränkte Gewährleistung

Blancco garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Lieferdatum, oder im Falle eines Abonnements und/oder einem Support-Vertrag, für die Laufzeit dieses Vertrags gemäß seinen jeweiligen Bedingungen, dass jede unveränderte Kopie der Software in allen wesentlichen Punkten gemäß der entsprechenden Bedienungsanleitung oder Dokumentation funktioniert. Sie stimmen zu, dass dieses Handbuch oder diese Dokumentation nur in englischer Sprache geliefert wird, sofern örtlich geltendes Recht nichts anderes vorschreibt. Alle von Blancco bereitgestellten Aktualisierungen werden für den Rest der oben dargelegten geltenden Gewährleistungs- und Supportzeit von dieser beschränkten Gewährleistung abgedeckt. Im Fall von Verletzungen der Gewährleistungspflicht besteht Ihr einziger Rechtsbehelf und Blanccos gesamte Haftung in der Korrektur der Softwarefehler, die die Verletzung der Gewährleistungspflicht auslösen. DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG IST GLEICHZEITIG DIE EINZIGE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT UND GILT ANSTELLE ALLER WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHTEN, -BESTIMMUNGEN ODER -BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. MIT AUSNAHME DER OBEN GENANNTEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE „WIE GESEHEN“ („AS IS“) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND BLANCCO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIE DAFÜR, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE AUSFALLSICHER, UNUNTERBROCHEN ODER FREI VON FEHLERN ODER MÄNGELN IST ODER DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MÖGLICHEN BEDROHUNGEN SCHÜTZT. DER KUNDE KANN NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZUSÄTZLICHE RECHTE HABEN, DIE VON GERICHTSBARKEIT ZU GERICHTSBARKEIT VARIIEREN KÖNNEN. BLANCCO IST NICHT BESTREBT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE DES KUNDEN IN EINEM UMFANG ZU BESCHRÄNKEN, DER NACH DEM ANWENDBAREN RECHT NICHT ZULÄSSIG IST.

12. Haftungsbeschränkung

  1. 12.1 BLANCCO, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER SEINE AUTORISIERTEN VERTRIEBSPARTNER UND WIEDERVERKÄUFER ÜBERNEHMEN IN KEINEM FALL IRGENDEINE HAFTUNG FÜR MITTELBARE, NEBEN-, BESONDERE EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE ODER EINKÜNFTE, VERLORENER DATEN, ANSPRÜCHEN DRITTER, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, VERLUSTEN AUS DEM ANKAUF VON ERSATZPRODUKTEN ODER ANDERER VERGLEICHBARER VERLUSTE), DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN BLANCCO ODER SEINE AUTORISIERTEN VERTRIEBSPARTNER UND WIEDERVERKÄUFER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.
  2. 12.2 DIE GESAMTHAFTUNG (OB AUS VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER ANDEREN HAFTUNGSTHEORIEN) VON BLANCCO, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINEN AUTORISIERTEN VERTRIEBSPARTNERN UND WIEDERVERKÄUFERN, DIE AUS DER NUTZUNG BZW. DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ENTSTEHT, ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL 100 % (EINHUNDERT PROZENT) DER GESAMTEN (LIZENZ-)GEBÜHREN, DIE VON IHNEN IM RAHMEN DES VERTRAGS FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND.
  3. 12.3 DIESE BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE FINDEN KEINE ANWENDUNG AUF HAFTUNGSVERBINDLICHKEITEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt an dem Datum, das in der Bestellung, dem Angebot und/oder der Annahme der Software durch den Kunden festgelegt ist, je nachdem, was früher eintritt. Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei unter Angabe des Wirksamkeitsdatums der Kündigung nach Belieben kündigen. Blancco kann Ihre Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, falls Sie in erheblicher Form gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstoßen. Bei einer solchen Kündigung sind Sie verpflichtet, alle Kopien der Software und der zugehörigen Dokumentation unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten. Alle Bedingungen dieses Vertrags, die ihrer Natur nach die Kündigung dieses Vertrags überleben sollten, bleiben auch nach der Kündigung bestehen.

Sofern in der jeweiligen Bestellung, dem Angebot oder einem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um den nachfolgenden Zeitraum derselben Dauer der anfänglichen Laufzeit, es sei denn, eine der Parteien kündigt gegenüber der anderen Partei mindestens (90) neunzig Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich. Blancco behält sich das Recht vor, bei jeder nachfolgenden jährlichen Verlängerung von Volumen-oder Abonnementlizenzen den Preis der Lizenzen seiner Produkte um den höheren Betrag aus (i) 5 % oder (ii) dem/der zum Zeitpunkt der Verlängerung geltenden aktuellen Verbraucherpreisindex/Jahresinflationsrate anzupassen.

14. Steuern und Abgaben

Es versteht sich und wird zwischen den Parteien vereinbart, dass Sie für alle (Verkaufs-)Steuern, Import- und/oder Exportabgaben und alle anderen behördlichen Gebühren im Zusammenhang mit Ihrem Angebot und/oder Ihrer Bestellung (zusammen: „Steuern“) verantwortlich sind. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller Steuern, die aufgrund der im Rahmen dieses Vertrags in Rechnung gestellten und/oder gezahlten Beträge erhoben werden. Blancco stellt Ihnen ggf. eine Rechnung aus, in der alle Steuern gesondert ausgewiesen werden.

15. Allgemein

  1. 15.1 Salvatorische Klausel
    Falls eine Bedingung oder andere Bestimmung des Vertrags ungültig oder gesetzwidrig ist oder nicht nach den Regeln des Rechtsstaats oder der öffentlichen Ordnung durchgesetzt werden kann, bleiben alle weiteren Bedingungen und Bestimmungen des Vertrags in vollem Umfang in Kraft, solange deren wirtschaftliche und rechtliche Absichten nicht auf irgendeine Art und Weise nachteilige Auswirkungen auf eine der Parteien haben.
  2. 15.2 Verzicht
    Ein Verzicht auf ein Recht aus diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er in Schriftform vorgenommen wird. Außerdem ist er nur für die Person, an die er sich richtet, und für die jeweiligen Umstände verbindlich.
  3. 15.3 Höhere Gewalt
    Blancco haftet Ihnen gegenüber aus diesem Vertrag in keiner Weise, wenn das Unternehmen an der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag oder der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit aufgrund von Maßnahmen, Ereignissen, Unterlassungen oder Unfällen, die sich aus neutraler Sicht seiner Kontrolle entziehen, gehindert wird oder die Erfüllung bzw. Ausübung seiner Geschäftstätigkeit verzögert wird, zu denen ferner Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (ob unter Beteiligung der Belegschaft von Blancco oder von anderen Parteien), Ausfälle bei Versorgungsleistungen oder Transportmöglichkeiten oder Telekommunikationsnetzen, Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Pandemien und/oder katastrophale Ereignisse in Bezug auf die öffentliche Gesundheit, durch die Regierung verhängte Reisebeschränkungen, zivile Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Brand, Überschwemmung, Sturm oder Nichterfüllungen auf Seiten von Lieferanten oder Unterauftragnehmern zählen. Blancco hat den Kunden über derartige Ereignisse und deren voraussichtlicher Dauer zu informieren.
  4. 15.4 Kein Partnerschafts- oder Vertretungsverhältnis
    Keine der Bestimmungen in diesem Vertrag sieht vor, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu autorisieren, als Vertreter der anderen zu agieren. Keine der Parteien verfügt über die Berechtigung, im Namen der anderen zu handeln oder diese in irgendeiner Form zu verpflichten (was die Abgabe von Zusicherungen oder Gewährleistungen, die Übernahme von Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen einschließen kann).
  5. 15.5 Mitteilungen
    Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und werden per E-Mail, Post oder Zustelldienst (z. B. UPS, FedEx oder DHL) verschickt. Mitteilungen von Blancco an Sie werden zu folgenden Zeitpunkten wirksam: (a) im Fall von Mitteilungen per E-Mail, einen (1) Tag nach ihrer Versendung an die Blancco mitgeteilte E-Mail-Adresse, oder (b) im Fall von Mitteilungen per Post oder Lieferservice, fünf (5) Tage nach Versendung auf dem Postweg bzw. mithilfe des Zustelldienstes an die Blancco mitgeteilte Adresse. Mitteilungen von Ihnen an Blancco werden zu folgenden Zeitpunkten wirksam: (a) im Fall von Mitteilungen per E-Mail, einen (1) Tag nach ihrer Versendung (und Erhalt von Blancco) an die im Bestellformular genannten E-Mail-Adressen, oder (b) im Fall von Mitteilungen per Post oder Lieferservice, wenn sie von Blancco an der in der Bestellung genannten Adresse empfangen werden.
  6. 15.6 Ausfuhrkontrolle
    Sie nehmen zur Kenntnis, dass die Software maßgeblichen US-amerikanischen, europäischen und internationalen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, darunter Beschränkungen, die von den US-Ausfuhrkontrollvorschriften auferlegt werden, sowie Endnutzer-, Endverbleibs- und Bestimmungsortbeschränkungen, die von US-Behörden und den Behörden anderer Nationen verhängt werden, unterliegen kann. Sie verpflichten sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze zu befolgen, die für den grenzüberschreitenden Transport der Software oder deren Nutzung in einem der betroffenen Länder verbindlich sind.

  7. Durch die Nutzung der Software und/oder Anwendung sichern Sie zu und gewährleisten, dass (a) Sie sich nicht in einem Land befinden, das einem Embargo der US-oder EU-Regierung unterliegt oder das von der US- oder der EU-Regierung als „Terrorismus unterstützendes“ Land bezeichnet wurde; und (b) Sie nicht auf einer Liste der US-oder EU-Regierung aufgeführt sind, mit denen der Handel verboten oder eingeschränkt ist.
  8. 15.7 Vollständigkeitsklausel
    Dieser Vertrag entspricht der gesamten Übereinkunft zwischen Ihnen und Blancco im Zusammenhang mit seinem Gegenstand und ersetzt alle bisherigen bzw. zeitgleichen mündlichen oder schriftlichen Kommunikationen, Angebote und Zusicherungen im Hinblick auf die Software oder andere im Vertrag enthaltene Themen. Keine der Regelungen, die in Bestellungen enthalten sind oder von einer Partei vorgelegt werden – außer Daten, Identitäten, Standorte, Mengen und Preisen in der Bestellung –, führt in irgendeiner Weise dazu, dass die Bedingungen des Vertrags geändert oder ergänzt werden.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und alle sich aus ihm ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschließlich dem anwendbaren Recht und der Gerichtsbarkeit des Landes und des Geschäftssitzes der Blancco-Einheit, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben und/oder Geschäfte tätigen (wie oben aufgeführt), ohne Berücksichtigung der Kollisionsnormen oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf. Die Gerichte, die sich am unten genannten Gerichtsstand befinden, sind für die Entscheidung über alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder seines Abschlusses, seiner Auslegung oder Durchsetzung ergeben, ausschließlich zuständig. Jede Partei stimmt hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu und unterwirft sich dieser. Unabhängig von den nachstehend als anwendbar vereinbarten Gesetzen kann jede Partei bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung in Bezug auf einen mutmaßlichen Verstoß beantragen.

17. Sprachen

Bedingungen können in verschiedenen Sprachen abgefasst sein. Die englische Version ist immer die offizielle Version, und im Falle eines Konflikts zwischen der englischen und anderen Sprachversionen ist immer die englische Version maßgebend.

ANHANG 1 – LIZENZART

1. Evaluierungslizenz

Wenn Ihnen die Software als Evaluierungslizenz, Testlizenz oder andere ähnliche Bezeichnung, wie im entsprechenden Angebot oder der entsprechenden Bestellung angegeben, zur Verfügung gestellt wurde oder Ihnen zu Evaluierungs- oder Testzwecken („Evaluierungssoftware“) lizenziert wurde, gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts und ersetzen alle anderen dem widersprechenden Bestimmungen dieses Vertrags.

  1. 1.1 Ihre nicht ausschließliche, nicht übertragbare, eingeschränkte Lizenz zur Nutzung der Evaluierungssoftware dient ausschließlich Evaluierungszwecken und ist auf dreißig (30) Tage ab Lieferdatum beschränkt, sofern Blancco nicht schriftlich einer abweichenden Regelung zugestimmt hat. Der Kunde erkennt an, dass die Evaluierungssoftware nicht für die Produktion oder kommerzielle Nutzung bestimmt ist, sondern nur für Evaluierungs- und Testzwecke.
  2. 1.2 Während der Laufzeit der Evaluierungslizenz kann die Nutzung der Lizenz und der damit verbundenen Dienstleistungen auf einen bestimmten Standort, eine bestimmte Hardware oder einen bestimmten Auftraggeber beschränkt sein, wie im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung angegeben, und wenn nicht anders vereinbart, deckt eine Evaluierungslizenz die Nutzung durch Ihre verbundenen Unternehmen nicht ab.
  3. 1.3 DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BEREITGESTELLT. BLANCCO GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER EVALUIERUNGSSOFTWARE DURCH DEN KUNDEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGEN KANN.

    DIE VERWENDUNG DER EVALUIERUNGSSOFTWARE ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR, UND BLANCCO HAFTET NICHT FÜR DATENVERLUSTE.

2. Abonnement

Wenn Ihnen die Software als Abonnementlizenz zur Verfügung gestellt wurde und die Nutzung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist, der im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung vereinbart und angegeben ist („Abonnement“), gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts und ersetzen alle anderen dem widersprechenden Bestimmungen dieses Vertrags.

  1. 2.1 Sofern im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird das Abonnement für die im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung angegebene Laufzeit erworben.
  2. 2.2 Während der Laufzeit des Abonnements kann die Nutzung der Lizenz und der zugehörigen Dienstleistungen auf einen bestimmten Standort, eine bestimmte Hardware oder einen bestimmten Auftraggeber beschränkt sein, wie im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Bestellung angegeben, und wenn nicht anders vereinbart, deckt ein Abonnement die Nutzung durch Ihre verbundenen Unternehmen nicht ab.
  3. 2.3 Sie erklären sich damit einverstanden, dass alle getätigten Käufe nicht von erwarteten zukünftigen Funktionen oder Eigenschaften der Software oder von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Blancco abhängig sind.
  4. 2.4 Sofern im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung nichts anderes schriftlich vereinbart ist, richtet sich der Umfang des Abonnements nach den zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarten verwalteten Vermögenswerten. Im vereinbarten Umfang ist Ihre Nutzung der Software unter dem Abonnement unbegrenzt und unterliegt jedoch den folgenden Richtlinien zur fairen Nutzung (Fair Usage Policy, „FUP“) und anderen hierin enthaltenen Einschränkungen („Rechtmäßige Nutzung“).
  5. 2.5 Es folgt eine Liste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) von Maßnahmen, die keine rechtmäßige Nutzung darstel
    1. Weiterverkauf, Unterlizenzierung, Vertrieb, Verleasen des Abonnements, sofern Blancco nicht schriftlich einer abweichenden Regelung zugestimmt hat,
    2. Weitergabe von Abonnements an Dritte, sofern Blancco nichts anderem schriftlich zugestimmt hat,
    3. unübliche Nutzungsmuster, die mit einer normalen Abonnementnutzung nicht vereinbar sind,
    4. andere Praktiken, die für die Bestimmung von rechtmäßiger Nutzung relevant sein können, wobei Blancco sich das Recht vorbehält, bei dieser Bestimmung jegliche gesetzwidrigen, verbotenen, anormalen oder unüblichen Aktivitäten zu berücksichtigen.
  6. 2.6 Die FUP verpflichtet Sie, Blancco unverzüglich zu informieren, wenn sich der Umfang des Abonnements verglichen mit den zum Zeitpunkt des Kaufs vereinbarten verwalteten Vermögenswerten wesentlich geändert hat. Blancco kann die Kosten des Abonnements überprüfen, um den erweiterten Umfang zu decken.
  7. 2.7 Blancco behält sich das Recht vor, im Falle eines (vermuteten) Verstoßes gegen die FUP- und/oder die Pflichten zur rechtmäßigen Nutzung Prüfungen anzufordern und durchzuführen. Für solche Prüfungen gilt jedoch, dass (i) sie in ihrem Umfang und zeitlich so beschränkt sein müssen, dass sie allein dazu dienen, die Einhaltung der FUP- und/oder der Verpflichtungen zur rechtmäßigen Nutzung zu bestätigen, (ii) nur vorbehaltlich vorheriger Vertraulichkeitsverpflichtungen zwischen den Parteien stattfinden und (iii) auf eine Weise durchgeführt werden müssen, von der vernünftigerweise anzunehmen ist, dass sie nur zu einer minimalen Störung Ihres Geschäftsbetriebs führt.
  8. 2.8 Blancco kann nach eigenem Ermessen (i) seine Beziehung mit Ihnen kündigen oder (ii) Ihr Abonnement sofort aussetzen, (iii) eine Rechnung für zusätzliche Mengen gemäß den hierin festgelegten Rechnungs- und Zahlungsbedingungen ausstellen, wenn es feststellt, dass Sie Ihr Abonnement entgegen der FUP oder rechtmäßigen Nutzung gemäß dieses Vertrags verwenden. Wenn dies angebracht ist, werden Sie von Blancco vor einer solchen Kündigung oder Beendigung Ihres Abonnements über eine unsachgemäße Nutzung verständigt, woraufhin Ihnen das Unternehmen nach seinem eigenen Ermessen ein anderes Abonnement anbieten kann. Ein Abonnement kann unter keinen Umständen in eine zeitlich unbeschränkte Lizenz umgewandelt werden.

3. Volumenlizenz

  1. 3.1. Wenn Ihnen die Software als Volumenlizenz zur Verfügung gestellt wurde und die Nutzung auf ein bestimmtes Lizenzvolumen und/oder auf einen vereinbarten Zeitraum beschränkt ist, wie im jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Bestellung angegeben („Volumenlizenz“), gelten die Bestimmungen dieses Abschnitts und ersetzen alle anderen dem widersprechenden Bestimmungen dieses Vertrags.
  2. 3.2. Während der Laufzeit der Volumenlizenz kann die Nutzung der Lizenz und der damit verbundenen Dienstleistungen auf einen bestimmten Standort, eine bestimmte Hardware oder einen bestimmten Auftraggeber, wie im jeweiligen Angebot oder Auftrag angegeben, beschränkt sein, und wenn nicht anders vereinbart, deckt eine Volumenlizenz die Nutzung durch Ihre verbundenen Unternehmen nicht ab.
  3. 3.3 Im Falle von Produkten, die mit der Löschung von Daten in Zusammenhang stehen, wird, sofern im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist, jedes Mal, wenn die Software zur Ausführung einer Aufgabe, wie z. B. einer Löschung, gestartet wird, eine Lizenz verbraucht und der verbleibende Pool der erworbenen Lizenzen reduziert.
  4. 3.4 Im Falle von Produkten, die mit der mobilen Diagnose in Zusammenhang stehen, wird, sofern im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Bestellung nichts anderes angegeben ist, jedes Mal, wenn die Software zur Durchführung einer Aufgabe, wie z. B. einer Diagnose, gestartet wird, eine Lizenz verbraucht und der verbleibende Pool der erworbenen Lizenzen reduziert.